Mit der Gruppen-Freistellungsverordnung können Sie selbstverständlich auch EU-Neuwagen anderer Hersteller bei uns beziehen.
Hauptgrund sind die unterschiedlichen Steuersätze

Innerhalb der EU gelten immer noch verschiedene Umsatzsteuersätze. Einige Länder erheben auf Fahrzeuge auch Sondersteuern (Luxussteuer). Die Hersteller passen daher Ihre Preispolitik den Gegebenheiten an, um überhaupt Neuwagen in entsprechenden Stückzahlen absetzen zu können.

Unterschiedliche Nettopreise die Folge

Die Hersteller setzen in diesen Ländern die Nettopreise für Neuwagen - also ohne nationale Steuern - teilweise erheblich niedriger als in Deutschland an. Wird nun ein solches Fahrzeug exportiert, fallen die hohen Steuern im Inland gar nicht erst an. Bei der Einfuhr des Fahrzeuges nach Deutschland wird dann "lediglich" die deutsche Einfuhrumsatzsteuer fällig. Sie entspricht der Mehrwertsteuer, d.h. zur Zeit 16 %.

Das Ergebnis...

ist ein Preis, der deutlich unter dem deutschen Listenpreis für gleichwertige Fahrzeuge liegen kann. Insbesondere in folgenden Ländern gelten teilweise höhere Steuern und Abgaben auf Neufahrzeuge: Dänemark, die Niederlande, Spanien, Portugal, Finnland, Belgien, Luxemburg und auch Frankreich. Aus diesen Ländern kommen auch nahezu alle EU-Fahrzeuge nach Deutschland.
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